Programmangebot

FREERIDETAG für Jugendliche

Wissen schützt dich und deine Freunde

Du bist zwischen 13 und 18 Jahre alt? Dich zieht es beim ersten Schneefall raus auf die Skier? Und du hast mal Lust einen oder zwei Tage mit staatlich geprüften Bergführer:innen abseits der gesicherten Pisten zu verbringen? Dann bist du hier genau richtig!

Bei einem abwechslungsreichen Tag mit tollen Abfahrten im Gelände lernst du:

  • in welche Hänge du mit minimalem Risiko einfahren kannst
  • wie du erkennst, wo die besten Abfahrten sind
  • wie du deinen Freunden im  Notfall helfen kannst
  • und wann es Zeit ist, auf der Piste zu bleiben!

Schnapp dir deine Freunde und melde dich gleich hier an.

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Termine 2026/27

Nach einer starken Wintersaison laufen bereits die Planungen für die nächsten Freeridetage und Winterkurse!
Die Termine und Details gibt’s im Herbst – schaut einfach regelmäßig vorbei!

Wir freuen uns auf euch!

Stornobedingungen

Um sicherzustellen, dass unsere Kurse optimal genutzt werden und für möglichst viele Teilnehmer:innen zugänglich sind, möchten wir darauf hinweisen, dass für Stornierungen beziehungsweise Kursabsagen Stornogebühren anfallen können.

Wir verstehen, dass unvorhergesehene Umstände auftreten können, die deine Teilnahme verhindern. Dennoch bitten wir dich, rechtzeitig zu planen und uns im Falle einer Stornierung so früh wie möglich zu informieren. Dadurch gibst du anderen Interessenten und Interessentinnen die Möglichkeit, frei gewordene Plätze zu nutzen.

Bitte beachten Sie, dass bei der Stornierung Bearbeitungsgebühren anfallen:

  • Bis 14 Tage vor dem ersten Kurstermin: 10 % der Kursgebühr
  • 13 – 4 Tage vor dem ersten Kurstermin: 30 % der Kursgebühr
  • Ab 3 Tagen vor dem ersten Kurstermin: kein Geld Rückerstattung

Eine Abmeldung am Veranstaltungstag, eine Stornierung nach Veranstaltungsbeginn oder das Nichterscheinen begründet keinen Anspruch auf einen Verzicht auf den unverminderten TeilnehmerInnenbeitrag. Die Stornogebühr entfällt, wenn durch die/den TeilnehmerIn eine/einen der Zielgruppe entsprechenden ErsatzteilnehmerIn benannt wird, die/der die Veranstaltung oder die Ausbildung besucht und den TeilnehmerInnenbeitrag leistet. Die/der ursprüngliche TeilnehmerIn bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar.

Die Nichtinanspruchnahme einzelner Einheiten führt zu keiner Reduktion des Gesamtrechnungsbetrages.

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