Wo und ab wann? Hier gibt's alle Infos zum (E) - Scooter!
Scooter mit und ohne Motor Man sieht ihn mittlerweile an jeder Ecke. Ob am Arbeitsweg im Zug, am Abend in der Stadt oder bei Kindern auf dem Schulweg – denScooter. Wir werden immer mobiler und durch die verschiedensten elektronischen Antriebe gewinnt dieses Fortbewegungsmittel immer mehr an Beliebtheit. Aber wie muss ich mich ausrüsten? Ab welchem Alter darf ich mit den Scooter fahren? Und wo darf ich überhaupt unterwegs sein? Das und vieles mehr gibt es hier zu erfahren. Dazu müssen wir zuerst die zwei wichtigsten Arten unterscheiden: Micro-Scooter muskelbetrieben ohne Sitzvorrichtung mit Lenkstange Trittbrett Felgendurchmesser max. 300 mm Sind alle diese Anforderungen erfüllt, sprechen wir vom Micro-Scooter. Dieser wird als fahrzeugähnliches Spielzeug eingestuft. E-Scooter bis 25 km/h Bis maximal 25 km/h und max. 600 Watt werden elektrisch betriebene Klein- und Miniroller rechtlich wie Fahrräder behandelt. Weiteres Trittroller/ Tretroller Dies sind Kleinfahrzeuge mit zwei Räder und einem bodennahen Trittbrett. Im Vergleich zum Micro-Scooter, die oft kleine, harte Reifen haben, besitzt ein Trittroller größere Luftreifen. Diese gelten rechtlich als Fahrräder. E-Scooter über 25 km/h Haben E-Scooter mehr als 25 km/h auf dem Tacho und mehr als 600 Watt, werden diese als Mopeds eingestuft. Um diese zu fahren, braucht es einen Führerschein (AM oder B), Zulassung, Kennzeichen und Versicherung. Dabei gibt es auch eine Helmpflicht. Micro-scooter Gesetzliche Bezeichnung Klein- und Miniroller Ausstattungsmerkmale Keine Sitzvorrichtung Lenkstange Trittbrett Äußere Felgendurchmesser max. 300 mm Ausrüstungspflichten Keine Vorgaben Verhaltenspflichten Generelle wie für Fußgänger. Insbesondere keine Gefährdung bzw. Behinderung des Verkehrs auf der Fahrbahn und von Fußgängern -> Fahren in Schrittgeschwindigkeit. Erlaubte Flächen Gehsteig, Gehweg Fußgängerzone, Begegnungszone, Wohnstraße Mindestalter 8 Jahre. Bei Jüngeren muss eine Aufsichtsperson von mindestens 16 Jahren dabei sein. Kein Alterslimit in Wohnstraßen Kennzeichenpflicht Nein Versicherungspflicht Nein Helmpflicht Nein. Wir empfehlen aber trotzdem immer das Tragen eines Helms! Alkoholgrenze Nein Parken Wenn der Scooter kein Hindernis darstellt, kann er generell am Gehsteig geparkt werden. Es gelten die allgemeinen Regeln für das Abstellen von Gegenständen. E-Scooter bis 25 km/h Gesetzliche Bezeichnung Klein- und Miniroller mit elektrischem Antrieb Ausstattungsmerkmale Siehe Micro-Scooter. Zusätzlich gelten folgende Leistungsgrenzen: max. 600 Watt Bauartgeschwindigkeit max. 25 km/h Ausrüstungspflichten Mindestens eine wirksame Bremsvorrichtung Rückstrahler oder Rückstrahlfolien, nach vorne weiß, nach hinten rot, zur Seite gelb Bei Dunkelheit bzw. schlechter Sicht vorne weißes Licht und hinten rotes Licht Verhaltenspflichten Wie für Radfahrer. Besonders: Benützungspflicht der Radfahranlagen Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung Keine Gefährdung und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer Erlaubte Flächen Radfahranlagen bzw. Fahrbahn Wenn Ausnahmeverordnung vorliegt, auch Gehsteige und Gehwege (dort aber jeweils nur in Schrittgeschwindigkeit) Mindestalter 12 Jahre. Bei Jüngeren nur mit Fahrradausweis oder einer Aufsichtsperson von mindestens 16 Jahren. Kennzeichenpflicht Nein Versicherungspflicht Nein Helmpflicht Bis 12 Jahre. Wir empfehlen aber trotzdem immer das Tragen eines Helms! Alkoholgrenze max. 0,8 vol.% Parken Wie das Abstellen von Fahrrädern. Muss ich einen Helm tragen? Wenn du unter 12 Jahren bist, ist ein Helm beim E-Scooter verpflichtet. Aber auch danach und auf anderen Fahrzeugen empfehlen wir dir, einen Helm zu tragen. Lies gerne, warum Vanessa jetzt eine #helmträgerin ist und vieles mehr in unserem Helm-Ratgeber. Wo darf ich meinen Scooter parken? Eigentlich darf man Roller immer dort abstellen, wo auch Fahrräder abgestellt werden dürfen. Trotzdem hier noch ein paar Tipps: Stelle deinen Roller am Fahrbahnrad so ab, dass sie weder den Verkehr behindern, noch umfallen können. Wenn der Gehsteig mehr als 2,5m breit ist, darfst du ihn auch da abstellen. Achtung: niemals Verkehrszeichen, Ampeln etc. verdecken. Das Halt- und Parkverbot gilt auch für deinen Scooter. Am Besten parkst du deinen Scooter bei einem Fahrradständer. Zu zweit auf einem Scooter fahren ist verboten. Es ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch bestraft werden! Noch mehr Tipps für dich und deinen Scooter Üben, Üben, Üben! Am Besten im Schonraum Nimm beim Fahren immer einen Helm Halte dich an die Verkehrsregeln Mach dich mit reflektierendem Material sichtbar Überprüfe die Bremsen und die Verkehrstüchtigkeit von einem Leihgerät Vorsicht bei Bodenunebenheiten oder Nässe. Die Scooter-Regelungen sind in jedem Land anders. Erkundige dich vor deiner Ausreise wie etwa beim ADAC. Q: KFV; Regeln und Tipps für Scooter-Fahrer Der Schulweg für Kinder Der Schulweg gehört zur Entwicklung eines dazu - aber wie gestalten Sie diesen sicher? Weiterlesen Der Fahrradhelm Den richtigen Helm finden und dann diesen noch passend einstellen und pflegen? Das geht ganz leicht! Weiterlesen Wie man bei Dunkelheit besser sichtbar wird Reflektierende Materialien können Leben retten Weiterlesen