Blogbeitrag vom 8. Mai 2023

viele unterschätzen die gefahr am und im Wasser

 

An Spitzentagen sind bis zu 6.000 Badebegeisterte im Erholungszentrum Rheinauen anzutreffen. Ewald ist dort seit 14 Jahren als Geschäftsführer tätig und erzählt, wie wichtig es ist, dass die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigen wahrgenommen wird, damit keine Ertrinkungsunfälle passieren.

Gleich zu Beginn meiner Tätigkeit im Erholungszentrum Rheinauen hatte ich ein prägendes Erlebnis.  Es war ein heißer Sommertag und gegen Badeschluss beobachtete ein Bademeister vom Kontrollturm aus ein Kleinkind im Familienbecken, wie es mit dem Gesicht nach unten und ohne Schwimmflügel an der Wasseroberfläche trieb. „Taucht es vielleicht nur?“, so die ersten Gedanken. Nach weiterer kurzer Beobachtung begab er sich sofort zum Kind, holte es aus dem Becken und informierte mich über Funk.  Als ich beim Kind eintraf, war es zum Glück ansprechbar, stand aber unter Schock. Großes Aufatmen bei uns allen! Ich alarmierte sofort die Rettung und forderte den Notarzt an, da nicht klar war wie viel Wasser das Kind geschluckt hatte.

Es ging noch einmal gut aus…

Mit dem Kind auf meinen Armen konnten wir dann die Mutter in ca. 500 Meter Entfernung vom Becken ausfindig machen. Ich erklärte ihr die extreme Situation und fragte nach, warum sie ihre Tochter nicht beaufsichtigt hatte. Die Mutter antwortete, dass der 8-jähriger Bruder die Aufsicht der 5 -jährigen Schwester übernehmen und sie nur den Kleinkindbereich besuchen sollten.

Ich klärte die Mutter sehr bestimmt über die Gefahren am und im Wasser auf.  Die Rettung und der Notarzt waren vor Ort und betreuten die Tochter, welche dann zur Beobachtung ins Krankenhaus eingeliefert wurde . Ich bat die unter Schock stehende Mutter, mich über den Gesundheitszustand zu informieren. Am nächsten Tag hatte sie mich informiert, dass keine bleibenden Schäden festgestellt wurden. Sie bedankte sich bei mir für die Hilfe und versicherte mir, dass sie die Aufsichtspflicht nie mehr verletzten werde.

Die Aufsichtspflicht der erwachsenen ist das um und auf, um ertrinkungsunfälle zu vermeiden.

Grundsätzlich möchte ich erwähnen, dass die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten gegenüber den Kindern gut funktioniert. Es kommt jedoch auch täglich zu Ermahnungen, die von mir und von Bademeistern oder Bademeisterinnen ausgesprochen werden müssen. Viele sind der Meinung, dass wir die Aufsicht für die Kinder im Bad übernehmen. An heißen Badetagen sind ca. 300 Kinder in den Schwimmbecken anzutreffen. Wir sind weder in der Lage noch verpflichtet, diese Aufgabe zu übernehmen. Einige Erwachsene können nicht schwimmen und unterschätzen daher die Gefahren am und im Wasser. Oft sind Eltern auch der Meinung, dass Kinder mit Schwimmflügel einen ausreichenden Schutz vor dem Ertrinken haben. Da diese aber wegrutschen oder platzen könnten, sind die Kleinen trotzdem zu beaufsichtigen.

vorbeugend eingreifen

Wenn kleine Kinder ohne Schwimmflügel und allein am Beckenrand wahrgenommen werden, gilt es vorbeugend einzugreifen. Das bedeutet, das wir mit dem Kind die Eltern auf der Liegewiese suchen und sehr bestimmt an ihre Aufsichtspflicht erinnern. So können Ertrinkungsunfälle vermieden werden. Leider erfüllen manche Erwachsene ihr Pflicht zur Beaufsichtigung nur mangelhaft. Bei Uneinsichtigkeit kommt es auch vor, dass Personen des Bades verwiesen werden, wobei das nur sehr selten der Fall ist.

An Spitzentagen sind bis zu 6.000 Badegäste im Schwimmbad anzutreffen. Es ist unmöglich, dass sieben diensthabende Mitarbeiter:innen hier alles im Blick haben. Deshalb appelliere ich an alle Erwachsenen, die Aufsichtspflicht gegenüber ihrer Kinder wahrzunehmen, damit es zu keinen Ertrinkungsunfällen kommt.

Mein FAZIT:

Mir ist es wichtig, zum Thema Sicherheit am/im Wasser noch einmal zu betonen:

  • Die Aufsichtspflicht liegt immer bei den Eltern/Erziehungsberechtigten! Bei den Rutschen gilt erhöhte Aufsicht.
  • Nicht vom Telefon ablenken lassen! Die Mobiltelefone am besten in die Wertschränke einsperren.
  • An hochfrequentierten Badetagen, den Kindern die Schwimmflügel auch außerhalb des Schwimmbeckens anlassen.
  • Den Kindern einen Schwimmkurs ermöglichen und anschließend fleißig üben.
  • Immer auch auf die Kinder im direkten Umfeld achten.
  • Bei Beobachtungen zu einem möglichen Unfall Erste-Hilfe leisten und Bademeister informieren.
  • Bitte das Bäderpersonal informieren, wenn Kinder ohne Betreuung unterwegs sind.

Ich freue mich auf eine schöne Saison 2023 mit vielen unfallfreien Badetagen!

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