E-Scooter
Regeln nach der neuen StVO-Novelle (Stand 1. Mai 2026)
Als E-Scooter wird ein elektrisch angetriebenes, einspuriges Fahrzeug mit einer Höchstleistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h bezeichnet. Darüber hinaus muss es mit einer Lenkstange und einem Trittbrett ausgestattet sein und einen äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm aufweisen. Sitzvorrichtung benötigt es keine.
- wirksame Bremsvorrichtung (muss vom Lenker aus bedienbar sein)
- Klingel
- weiße, nach vorne wirkende Rückstrahler oder Rückstrahlfolie
- rote, nach hinten wirkende Rückstrahler oder Rückstrahlfolie
- gelbe, zur Seite wirkende Rückstrahler oder Rückstrahlfolie
- Blinker
- hellleuchtender Scheinwerfer und rotes Rücklicht (bei Dunkelheit oder schlechter Sicht)
Es gelten die allgemeinen Regeln für Radfahrer:innen. Radfahranlagen (z.B. Radwege) sollen immer genutzt werden, wenn sie vorhanden und verpflichtend sind.
Wo darf ich fahren?
- Fahrbahn:
Nur benutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist. Wenn ein Radweg ohne Benützungspflicht da ist, darfst du auch die Straße wählen. - Radweg (pflichtig):
Muss benutzt werden, sofern vorhanden. - Radfahrerüberfahrt:
Radfahrerüberfahrten dienen der Querung einer Radfahranlage über die Fahrbahn und sind zu benützen. - Fahrradstraße:
Das Befahren ist erlaubt. - Geh- und Radweg:
Die Gefährdung oder Behinderung von Fußgänger:innen und Radfahrenden ist verboten. Auf einem durch Sperrlinie getrennten Geh- und Radweg darf nur der für Radfahrer:innen bestimmte Teil benützt werden. - Wohnstraßen und Begegnungszonen:
Hier muss das Tempo angepasst werden. Ist ein Gehsteig vorhanden, darf dieser nur dann benützt werden, wenn die Behörde dies ausnahmsweise erlaubt.
- Gehsteig und Gehweg (außer es gilt eine Ausnahme, die über eine Amtstafel bekannt gemacht wird)
- Fußgängerübergang (Zebrastreifen)
- Fußgängerzone (außer das Radfahren wird auch gestattet; dann gilt es, die Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anzupassen).
Mit einem E-Scooter darf maximal 25 km/h gefahren werden.
Illegales Tuning ist strafbar.
- Es darf immer nur eine Person mit dem E-Scooter fahren – unabhängig von Alter oder Größe (gilt auch für Kinder!).
- Kinder dürfen ab 12 Jahren, bzw. ab 10 bzw. 9 Jahre mit einem Radausweis E-Scooter fahren.
Kinder unter 12 Jahren dürfen im öffentlichen Verkehr (außer in Wohnstraßen) nicht alleine unterwegs sein und müssen von einer Person beaufsichtig werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. - Lenker:innen unter 16 Jahren müssen einen Helm tragen.
- Es gilt ein gesetzliches Alkohollimit von unter 0,5 Promille.
- Während der Fahrt ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten.
Praktische Tipps
- Trage immer einen Helm und reflektierende Kleidung.
- Vorsicht bei Bodenunebenheiten und Regenwetter.
- Passe die Geschwindigkeit der Verkehrssituation an.
- Halte genügend Sicherheitsabstand zu parkenden Autos.
- Fahre nie zu zweit.
- Verzichte auf das Musikhören.
- Transportiere Gegenstände idealerweise in einem Rucksack.
- Nimm Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende.
- Blinke beim Abbiegen.
- Don’t drink and drive.
- Illegales Tuning ist nicht nur strafbar, sondern auch sehr gefährlich!
Weitere Infos zur Blinkerpflicht, zur Mitnahme von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. ins Ausland oder zur Versicherung findest du unter anderem beim ÖAMTC.