Ratgeber

Scooter

mit und ohne Motor

Man sieht ihn mittlerweile an jeder Ecke. Ob am Arbeitsweg im Zug, am Abend in der Stadt oder bei Kindern auf dem Schulweg – denScooter.
Wir werden immer mobiler und durch die verschiedensten elektronischen Antriebe gewinnt dieses Fortbewegungsmittel immer mehr an Beliebtheit. Aber wie muss ich mich ausrüsten? Ab welchem Alter darf ich mit den Scooter fahren? Und wo darf ich überhaupt unterwegs sein?

Das und vieles mehr gibt es hier zu erfahren.

Dazu müssen wir zuerst die zwei wichtigsten Arten unterscheiden:

Micro-Scooter

  • muskelbetrieben
  • ohne Sitzvorrichtung
  • mit Lenkstange
  • Trittbrett
  • Felgendurchmesser max. 300 mm

Sind alle diese Anforderungen erfüllt, sprechen wir vom Micro-Scooter. Dieser wird als fahrzeugähnliches Spielzeug eingestuft.

E-Scooter bis 25 km/h

Bis maximal 25 km/h und max. 600 Watt werden elektrisch betriebene Klein- und Miniroller rechtlich wie Fahrräder behandelt.

Weiteres

Trittroller/ Tretroller

Dies sind Kleinfahrzeuge mit zwei Räder und einem bodennahen Trittbrett. Im Vergleich zum Micro-Scooter, die oft kleine, harte Reifen haben, besitzt ein Trittroller größere Luftreifen. Diese gelten rechtlich als Fahrräder.

E-Scooter über 25 km/h

Haben E-Scooter mehr als 25 km/h auf dem Tacho und mehr als 600 Watt, werden diese als Mopeds eingestuft. Um diese zu fahren, braucht es einen Führerschein (AM oder B), Zulassung, Kennzeichen und Versicherung. Dabei gibt es auch eine Helmpflicht.

Micro-scooter

Klein- und Miniroller

  • Keine Sitzvorrichtung
  • Lenkstange
  • Trittbrett
  • Äußere Felgendurchmesser max. 300 mm

Keine Vorgaben

Generelle wie für Fußgänger. Insbesondere keine Gefährdung bzw. Behinderung des Verkehrs auf der Fahrbahn und von Fußgängern -> Fahren in Schrittgeschwindigkeit.

  • Gehsteig, Gehweg
  • Fußgängerzone, Begegnungszone, Wohnstraße
  • 8 Jahre. Bei Jüngeren muss eine Aufsichtsperson von mindestens 16 Jahren dabei sein.
  • Kein Alterslimit in Wohnstraßen

Nein.

Wir empfehlen aber trotzdem immer das Tragen eines Helms!

Wenn der Scooter kein Hindernis darstellt, kann er generell am Gehsteig geparkt werden. Es gelten die allgemeinen Regeln für das Abstellen von Gegenständen.

E-Scooter bis 25 km/h

Klein- und Miniroller mit elektrischem Antrieb

Siehe Micro-Scooter.

Zusätzlich gelten folgende Leistungsgrenzen:

  • max. 600 Watt
  • Bauartgeschwindigkeit max. 25 km/h
  • Mindestens eine wirksame Bremsvorrichtung
  • Rückstrahler oder Rückstrahlfolien, nach vorne weiß, nach hinten rot, zur Seite gelb
  • Bei Dunkelheit bzw. schlechter Sicht vorne weißes Licht und hinten rotes Licht

Wie für Radfahrer.

Besonders:

  • Benützungspflicht der Radfahranlagen
  • Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung
  • Keine Gefährdung und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer

Radfahranlagen bzw. Fahrbahn

Wenn Ausnahmeverordnung vorliegt, auch Gehsteige und Gehwege (dort aber jeweils nur in Schrittgeschwindigkeit)

12 Jahre. Bei Jüngeren nur mit Fahrradausweis oder einer Aufsichtsperson von mindestens 16 Jahren.

Bis 12 Jahre.

Wir empfehlen aber trotzdem immer das Tragen eines Helms!

max. 0,8 vol.%

Wie das Abstellen von Fahrrädern.

Muss ich einen Helm tragen?

Wenn du unter 12 Jahren bist, ist ein Helm beim E-Scooter verpflichtet. Aber auch danach und auf anderen Fahrzeugen empfehlen wir dir, einen Helm zu tragen. Lies gerne, warum Vanessa jetzt eine #helmträgerin ist und vieles mehr in unserem Helm-Ratgeber.

Wo darf ich meinen Scooter parken?

Eigentlich darf man Roller immer dort abstellen, wo auch Fahrräder abgestellt werden dürfen. Trotzdem hier noch ein paar Tipps:

  • Stelle deinen Roller am Fahrbahnrad so ab, dass sie weder den Verkehr behindern, noch umfallen können.
  • Wenn der Gehsteig mehr als 2,5m breit ist, darfst du ihn auch da abstellen.
  • Achtung: niemals Verkehrszeichen, Ampeln etc. verdecken.
  • Das Halt- und Parkverbot gilt auch für deinen Scooter.

Am Besten parkst du deinen Scooter bei einem Fahrradständer.

Zu zweit auf einem Scooter fahren ist verboten. Es ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch bestraft werden!
  • Üben, Üben, Üben! Am Besten im Schonraum
  • Nimm beim Fahren immer einen Helm
  • Halte dich an die Verkehrsregeln
  • Mach dich mit reflektierendem Material sichtbar
  • Überprüfe die Bremsen und die Verkehrstüchtigkeit von einem Leihgerät
  • Vorsicht bei Bodenunebenheiten oder Nässe.
  • Die Scooter-Regelungen sind in jedem Land anders. Erkundige dich vor deiner Ausreise wie etwa beim ADAC.

Q: KFV; Regeln und Tipps für Scooter-Fahrer

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